E-Roller

Regeln für E-Roller  /  E-Scooter .... also diese Tretroller mit E-Motor  ....   ein Überblick aus unserer Januar-Ausgabe.

 

Diesen Infotext stellen wir auch online, damit gerade die Info zur Versicherungspflicht auch bei allen poltentiellen Nutzern ankommt ;)

E-Roller nicht auf  FußwegeN!

E-Roller dürfen bis zu 20 km/h fahren E-Scooter dürfen nicht auf Fußwegen (Gehwegen) benutzt werden.

 

E-Roller / E-Scooter dürfen nicht schneller als 20 km/h fahren.  Das wäre auf Gehwegen auch viel zu schnell.  Auch E-Bikes habe ja auf Gehwegen nichts verloren. 

 

Die Fahreigenschaften der Elektroroller sind ähnlich wie beim Fahrrad. Deshalb sollen für sie im Prinzip die gleichen Regelungen gelten wie für Fahrräder. Sie dürfen nur auf Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen gefahren werden. Sind die nicht vorhanden, dürfen sie auf die Fahrbahn, auch außerhalb geschlossener Ortschaften.

 

(Achtung: dieser Beitrag ist aus Januar 2020.  Bitte prüft unbedingt, wie sich das Regelwerk zum Zeitpunkt des Lesens dieses Artikel verändert haben könnte.  Das kann leicht passiert sein, weil die E-Roller Anfang 2020 ja noch recht neu im Straßenverkehr sind)

 

 

E-Roller und Promille

E-Roller (E-Scooter) und Alkohol: darf man betrunken E-Roller fahren?  

 

Nein - es gelten die selben Promillegrenzen wie bei allen motorisierten Fahrzeugen!

 

Die Münchner Polizei in den ersten acht Wochen nach Zulassung der Roller mehr als 700 angetrunkene Fahrer erwischt, viele mit über 1,1 Promille. Dabei sind E-Roller wegen ihres Motors Kraftfahrzeuge.

 

Daher gilt:  Es gelten dieselben Promillegrenzen wie bei Autos.

 

 

Ab 0,5 Promille kann man 500 Euro Geldbuße erwarten, zzgl. zwei Punkte und einen Monat Führerscheinentzug (so zumindest die Info zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrags).   0,5 Promille sind schnlee erreicht - daher sollte man nach dem Kneipenbesuch oder einigen Ouzo "beim Griechen" den Roller besser schieben.

 

 Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. Kommt es zu alkoholtypischen Ausfällen, gilt das sogar schon ab etwa 0,3 Promille.

 

 

Und was gilt für das Fahrrad?

 

Bei Radfahrern ist die Promillegrenze höher. Erst ab 1,6 Promille liegt strafbare Trunkenheit vor. Dieselbe Grenze gilt für Elektroräder, bei denen der Motor nur läuft, wenn man in die Pedale tritt. Aber bei alkoholtypischen Ausfällen droht auch Radlern schon bei Werten darunter ein Strafverfahren.

 

Achtung: für Fahranfänger gelten strengere Regeln!

 

Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für Fahrer unter 21 Jahren besteht absolutes Alkoholverbot. Verstöße kosten 250 Euro Geldbuße. Dazu gibt es einen Punkt. Dann wird ein Aufbauseminar verhängt und die Probezeit auf vier Jahre verlängert.

 

E-Roller:   Kein Helm, kein Führerschein, Mindestalter 14 Jahre

  • Wegen der Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h fallen Roller damit nicht in den Anwendungsbereich der Helmpflicht.
  • Eine Führerschein-Pflicht ist bislang auch nicht vorgesehen.
  • Das Mindestalter für Fahrer beträgt 14 Jahre.

 

Tipp: Drehen Sie Proberunden, zum Beispiel auf einem Parkplatz, bevor Sie sich mit einem geliehenen oder gekauften E-Roller in dichten Straßenverkehr begeben. So können Sie das Lenken und Bremsen üben.

 

 

Fahrzeugidentifikationsnummer

Beachten Sie, dass ein E-Roller eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer haben muß. 

Versicherung ist Pflicht

 E-Roller müssen eine Versicherungsplakette tragen, sonst dürfen sie nicht auf öffentlichen Straßen benutzt werden.

 

Jan. 2020: Die Plakette soll ähnlich aussehen wie des altbekannte Mofakennzeichen, aber deutlich kleiner. Außerdem soll sie als Aufkleber auf dem Rahmen befestigt werden können. Ein Hologramm soll für Fälschungssicherheit sorgen. Endet das Versicherungsverhältnis vorzeitig, muss der Halter die Plakette entfernen und dies dem Versicherer nachweisen.

 

Nachtrag August 2020:   Informiert Euch beim Versicherungsvertreter, was Ihr genau braucht und worauf Ihr achten müsst. Hier im Land&Leben gibt es ja immer mal wieder Werbung von Versicherungsagenturen. Fragt einfach dort.


Weiterlesen

  • In den Polizeimeldungen im September gibt es eine Meldung, dass in Zeven zwei E-Roller / E-Scooter  Fahrer Ärger wegen nicht versicherter E-Roller bekamen. Hier weiterlesen.
  • Zu den Gefahren von E-Rollern hat Die Zeit einen Überblick geschrieben  (hier).  E-Roller haben einen Nutzen und bringen auch Spaß, aber wer über Gefahren bescheid weiß, fährt tendenziell ein wenig sicherer.  Also lest mal den Beitrag aus der Wochenzeitung Die Zeit.
  • Egret Ten V4, SoFlow SO2,The Urban, Elmoto Kick, ESA 1919, .... welcher Roller soll es sein? Der ADAC hat sich mal an ein paar Kaufkriterien für E-Roller probiert (hier). Lest den Artikel, wenn Ihr was zu den Unterschieden lernen wollt. Dann wisst Ihr beim Kauf, worauf man denn so achten könnte.

 

 

 

Alle Angaben ohne Gewähr.

Beachten Sie unbedingt die jeweils aktuellen Regelungen, die zum Zeitpunkt des Lesens dieses Artikels gelten.

Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung und kann diese auch nicht darstellen.