Corona ROW


 


Auf dieser Seite veröffentlicht die Land & Leben Redaktion die Corona-Infos.

 

Beachten Sie, dass die Meldungen chronologisch gelistet sind. Die obenstehende Meldung ist die jeweils aktuellste Corona-Meldung unserer Redaktion.

 


Corna ROW Regeln Landkreis Rotenburg Wümme
Corona ROW: Regeln ab 04.11.2021

Aktuell / 02.11.2021

Corona Regeln Landkreis ROW

 

Neue Corona Regeln für ROW

 

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Rotenburg-Wümme liegt seit heute (02.11.2021) an fünf Werktagen in Folge über 50. Daher gilt ab Donnerstag, den 04.11.2021 wieder die „erweiterte 3G-Regel“ im ganzen Landkreis ROW.

 

 

 

  • Was genau bedeutet das für Sie?
  • Welche Corona Regeln gelten dann?

 

 

.... weiterlesen (den Pfeil links anklicken) ....

Viele Bereiche sind damit nur noch für Personen zugänglich, die entweder vollständig gegen Corona geimpft oder genesen sind oder einen negativen Test vorlegen können.

Die generelle Testpflicht bei Anwendung der 3G-Regel gilt nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Eine freiwillige Testung kann aber auch für diese Personengruppe hilfreich sein, um Fälle zu erkennen und weitere Ansteckungen zu vermeiden


Weitere Infos: Hier zur Infoseite des Landkreises.

 

 

 

 

 Ab 04.11.2021 wieder die gültigen Corona Regeln im LK ROW: die 3G Regeln.

Corona ROW
Corona ROW: diese Regeln gelten wieder aber dem 04.11.2021. Vergrößerte Ansicht? Anklicken!

Corona Impfung Zeven (09 und 10 Sept.):

Einmalimpfungen am Donnerstag und Freitag

Am 9. und 10. September werden im Impfzentrum Zeven von 8:00 bis 16:00 Uhr Impfungen ohne Termin angeboten. Es wird ein noch vorhandener Bestand von 120 Impfdosen des Herstellers Johnson&Johnson verimpft. Bei diesem Vakzin besteht bereits nach einer einmaligen Impfung ein vollständiger Impfschutz. Impfberechtigt sind Personen über 18 Jahre, eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.


Corona Regeln ROW seit 25.08.2021

Neue Corona-Verordnung für Niedersachsen und den Landkreis ROW im Überblick

Mit der heute in Kraft getretenen neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ändern sich auch im Landkreis Rotenburg (Wümme) die Regeln. Die Allgemeinverfügung gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises vom 12.08.2021 angesichts einer 7-Tage-Inzidenz von über 10 wird zum 26.08.21 aufgehoben. Mit dem heutigen Außerkrafttreten der alten niedersächsischen Corona-Verordnung entfällt die Rechtsgrundlage für die bisherige Allgemeinverfügung des Landkreises. Es gelten stattdessen die Regelungen und Schutzmaßnahmen der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 24.08.2021.

Mit der neuen Corona-Verordnung hat die Landesregierung die Corona-Regelungen angepasst. Der Bewertung des Infektionsgeschehens werden dabei neben der 7-Tage-Inzidenz künftig zwei weitere Leitindikatoren, die Hospitalisierungsrate und die Belegung der Intensivbetten mit COVID-Patienten, zugrunde gelegt. Diese Leitindikatoren werden täglich auf der Internetseite https://www.niedersachsen.de/.../niedersachsen-und-corona... veröffentlicht. Derzeit steht die „Corona-Ampel“ für den Landkreis Rotenburg (Wümme) auf „grün“, d.h. der Landkreis ist im Moment keiner besonderen Warnstufe der Corona-Verordnung des Landes zugeordnet. Damit gelten die allgemeinen Regelungen und Schutzmaßnahmen der Corona-Verordnung des Landes.

Corona ROW
Corona ROW: Regeln ab 24.08.2021. Vergrößerte Ansicht? Anklicken!

Corona-Impfung im Impfbus - ohne TeRmin - Sofort möglich

26.07.2021:

Impfbus ROW

Der Impfbus ist diese Woche unterwegs: Ohne Termin, einfach hinkommen!

Das Impfzentrum des Landkreises Rotenburg bietet Impfungen nun auch unbürokratisch und vor Ort mit einem Impfbus an. Bisher musste der Weg nach Zeven verbunden mit einer Terminvereinbarung im Vorfeld bewältigt werden.

In der 30. Kalenderwoche gibt es ein Impfangebot für alle Personen ab 18 Jahren im Landkreis ROW. Der Clou: Für eine Impfung im Impfbus muss kein Termin vereinbart werden. Es werden Impfstoffe der Firmen Johnson&Johnson und Biontech verimpft.


Wann / Wo Impfung im Impfbus bekommen?

Der Impfbus hält an folgenden Stationen:

  •  Am Dienstag, den 27.07.2021 wird in Sittensen vor der Grundschule, Kurze Straße 3 von 13:30 - 16 Uhr geimpft.
  • Dienstag: Danach steht der Bus auf dem Autohof Ostetal Süd von 17 - 19 Uhr.
  • Am Mittwoch, den 28.07.2021 wird in Rotenburg (Wümme) auf dem Lohmarkt/ Kreismusikschule geimpft. Impfbeginn ist um 13 Uhr, Impfende 19 Uhr. ·
  • Am Donnerstag, den 29.07.2021 wird in Rotenburg auf dem Pferdemarkt geimpft. Impfbeginn ist um 13 Uhr, Impfende 19 Uhr. 
  • Am Freitag, den 30.07.2021 wird in Visselhövede auf dem Combi/ Aldi- Parkplatz geimpft. Impfbeginn ist um 13 Uhr, Impfende 19 Uhr.
  • Samstag:  Die Impftermine für den 31. 07.2021 in Wittorf bleiben bestehen.


Es findet jeweils ein ärztliches Aufklärungsgespräch vor Ort statt. Die erforderlichen Unterlagen können ganz unkompliziert direkt vor Ort ausgefüllt werden.

 

Corona-Impfung ohne Termin auch im Impfzentrum Zeven:


Als weitere Erleichterung kann im Impfzentrum in Zeven am Dienstag, den 27.07.2021 und Mittwoch, den 28.07.2021 ebenfalls eine Impfung ohne vorherige Terminvereinbarung wahrgenommen werden. In der Zeit von 08.30- 19.00 Uhr öffnet das Impfzentrum seine Türen für alle Menschen ab 18 Jahren sowie für Kinder- und Jugendliche ab 12 Jahren innerhalb der STIKO- Empfehlung. Es wird mRNA- Impfstoff verimpft.

Fragen beantwortet das Impftelefon unter 04281/ 711 7960.


Corona Impfung für Kinder und Jugendliche

23.07.2021, Information zur Corona-Impfung im Landkreis Rotenburg (Wümme)

Impfung von Kindern und Jugendlichen im Impfzentrum nur nach Vorgaben der STIKO möglich

Im Impfzentrum in Zeven werden Kindern und Jugendliche im Alter vom vollendeten zwölften bis zum vollendeten achtzehnten Lebensjahr unter bestimmten Voraussetzungen geimpft. Die Ärzte im Impfzentrum richten sich dabei nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).

 

Geimpft werden Kinder und Jugendliche mit bestimmten Vorerkrankungen, im Umfeld von gefährdeten Personen, die sich selbst nicht schützen können oder mit arbeitsbedingt erhöhtem Expositionsrisiko. Für die Impfung muss eine entsprechende Bescheinigung, je nach Indikation entweder vom Kinderarzt oder Arbeitgeber, mitgebracht werden.



Die Vorgaben der STIKO sind dabei sehr eng, sie sieht bislang keinen eindeutigen Nachweis für einen individuellen Nutzen bei den Jugendlichen ohne eine der aufgeführten Indikationen. Alternativ zum Impfzentrum ist es auch möglich, sich für einen Impftermin an den Haus- oder Kinderarzt zu wenden. Das Impfzentrum strebt in diesem Zusammenhang eine intensivere Zusammenarbeit mit den Kinderärzten des Landkreises an, um durch eine enge Kooperation auch die Wartelisten der Kinderärzte weiter zu verkürzen.

Terminvergabe: Beachten Sie das hier noch keine Prüfung, ob Indikation vorliegt, vorgenommen werden kann.  Beachten Sie den nächsten Absatz!

 

Die Terminvergabe über das Landesportal oder der Landkreis-Seite erfolgt ohne eine Prüfung, ob eine Vorerkrankung gemäß den STIKO-Empfehlungen vorliegt. Dies führte in der Vergangenheit wiederholt zu Enttäuschungen bei den Jugendlichen und ihren Eltern, die sich angemeldet hatten, ohne dass eine Vorerkrankung bzw. Indikation entsprechend der STIKO-Empfehlungen vorlag, und dann weggeschickt werden mussten.

Notwendige Bescheinigung zur Impfung mitbringen.

 

Um unnötige Wege ins Impfzentrum zu vermeiden, werden alle Sorgeberechtigten gebeten, eine Bescheinigung des Kinderarztes zum Termin mitzubringen.

 

Diese Bescheinigung empfiehlt die Impfung des jeweiligen Kindes und kann nur von einem Facharzt für Kinderheilkunde (Pädiatrie) ausgestellt werden. Bei einer beruflich indizierten Impfung ist ein Nachweis des Arbeitgebers ausreichend, wenn der Arbeitgeber die Anforderungen der STIKO-Empfehlung erfüllt. Das kann zum Beispiel ein enger Kontakt zu gefährdeten Personen im beruflichen Umfeld sein.

Ohne Nachweis kann nicht geimpft werden!

 

Ohne diese Nachweise ist es in der Kürze der Zeit den Ärztinnen und Ärzten im Impfzentrum während der Aufklärungsgespräche nicht möglich, den Nutzen der Impfung gegenüber den möglichen Risiken bei den ihnen unbekannten Jugendlichen individuell abzuwägen.

Welche Unterlagen müssen zum Impftermine für Kinder und Jugendliche noch mitgebracht werden?

 

Neben dem Nachweis der Indikation sind zum Termin die regulären ausgefüllten Unterlagen (Anamnese, Einwilligung und Aufklärungsmerkblatt) sowie der Impfpass mitzubringen. Die Einwilligung ist von allen Sorgeberechtigten zu unterschreiben. Weiterhin muss ein Sorgeberechtigter den Jugendlichen zum Termin begleiten.

 

Impftermine für alle ab 18 zeitnah verfügbar!


Impfzentrum bietet zeitnahe Impfungen an – für alle Personen über 18 Jahren Unabhängig von der Impfung für Kinder und Jugendliche weist das Impfzentrum darauf hin, wie wichtig eine vollständige und abgeschlossene Impfserie für den Schutz vor der aktuellen Delta-Variante des Covid-19-Virus ist. Das Impfzentrum bietet allen Menschen ab 18 Jahren mit einem Impfwunsch eine zeitnahe Impfung an.


Wie bei NULL neuen Fällen.  21.06.2021:  NULL neue Corona-Fälle im Landkreis ROW.

 

Corona Zeven:

  • 09.06.21:noch 19 Corona-Fälle, aber eben auch keine neuen Corona-Fälle. 
  • 11.06.21: noch 11 Fälle in Zeven
  • 21.06.21: 0 Fälle in Zeven

 

7-Tage Inzidenz Landkreis ROW am 11.06.21 = 5

7 Tage Inzidenz im Landkreis ROW am 21.06.21 = 4,3

 


Aktuelle Corona Regeln für den Landkreis Rotenburg Wümme: 

 

Coronaregeln gem. Pressemitteilung des LK ROW, 19. Juni 2021 um 10:48:02 MESZ:

Weitere Lockerungen

Aufgrund der landesweit gesunkenen Corona-Infektionszahlen hat das Land Niedersachsen am Freitag, den 18.6.2021 eine neue Corona-Verordnung erlassen. 

 

Folgende Regeln gelten ab Montag, dem 21.06.2021 für alle Orte im Landkreis ROW: 


Für Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 10 reduziert das Land ab Montag insbesondere die Schutzmaßnahmen im Bereich der Zusammenkünfte, der Veranstaltungen, der touristischen Angebote und der Beherbergung, der Gastronomie und im Bereich der Wochenmärkte. 

 

  • Private Treffen / Feiern: Bei den privaten Kontaktbeschränkungen wird die Zahl von 10 auf 25 Personen drinnen und 50 Personen draußen erhöht. Geimpfte/ Genesene zählen nicht mit (und auch die sonstigen Ausnahmen nicht).
  • Private Treffen / Feiern über 25 Personen (drinnen) / über 50 Personen (draußen): Treffen in größeren Gruppen sind auch möglich, wenn der Verantwortliche sicherstellt, dass alle Erwachsenen einen negativen Testnachweis haben. Damit sind auch private Geburtstagsfeiern, Fußball-/Grillfeiern, Einschulungsfeiern etc. mit entsprechenden Testungen möglich.
  • Abstandsregeln bei privaten Treffen / Feiern, die einzuhalten sind: Für alle Veranstaltungsformen gilt: Bei mehr als 25 Personen drinnen/50 draußen (wegen Neuregelung private Kontaktbeschränkungen) gelten die Abstandsregel und drinnen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB), solange nicht ein Sitzplatz eingenommen wurde. Unterhalb dieser Teilnehmerzahlen muss das Abstandsgebot nicht eingehalten und es muss keine MNB getragen werden.
  • Schachbrettbelegung mit einem reduzierten Abstand von 1m ist überall möglich, in geschlossenen Räumen nur mit Lüftungsanlage mit Frischluftzufuhr. Wenn mehr als 25 Personen drinnen/50 draußen zusammenkommen, sind Datenerhebung und Dokumentation notwendig.
  • Im Gastronomiebereich entfallen die zahlenmäßigen Begrenzungen. Ab 25 Personen drinnen/50 Personen draußen muss aber ein negativer Testnachweis verlangt werden.

 

  • In Discotheken entfällt für die Gäste die Pflicht zu MNB und Abstand. Auch hier ist ein negativer Test erforderlich. Personen, die Tätigkeiten und Dienstleistungen in Discotheken ausüben, sind künftig zum Tragen einer MNB verpflichtet.
  • Auf Wochenmärkten muss keine Maske. (Mund-Nasen-Bedeckung) mehr getragen werden.

 

  • Bei den Beherbergungen muss es nur noch bei Anreise einen negativen Testnachweis geben. Die Regelungen für touristische Bus- und Kutschfahrten werden gelockert. Bei Busreisen entfällt die Pflicht zur Testung.

 

  • Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf Besucher-bzw. Kundenparkplätzen besteht zur Zeit auch nicht mehr.  

 

Schulen:


Die Regelungen im Bereich Schule sollen nach Mitteilung des Landes bis zum 30.09. unverändert bleiben– einschließlich der Testpflicht. Hintergrund ist, dass zunächst die Entwicklungen nach den Sommerferien (und damit Rückkehr aus den Urlauben) abgewartet werden sollen.

 

Bis wann gelten diese gelockerten Corona-Regeln?


Die neue Corona-Verordnung des Landes gilt bis einschließlich 16.07.21.

 

 


Aktuelle Corona-Lage im Landkreis Rotenburg-Wümme

 

Corona ROW, 21.Juni 2021:

 

Aktueller Stand Corona (21.6.2021) Im Landkreis gibt es seit Freitag keine neuen Corona-Fälle. Insgesamt wurden bisher 4.003 Fälle gezählt. 3.898 davon sind mittlerweile wieder genesen. Damit gibt es aktuell 11 Infizierte, von denen sich 2 Personen in stationärer Behandlung befinden.

 

Im Detail nach Orten (aktuelle bestehende Corona-Fälle):

 

 

Stadt Bremervörde: 1 Fall
Samtgemeinde Geestequelle: 0 Fälle
Gemeinde Gnarrenburg: 0 Fälle
Samtgemeinde Selsingen: 1 Fall
Samtgemeinde Zeven: 0 Fälle
Samtgemeinde Sittensen: 2 Fälle
Samtgemeinde Tarmstedt: 1 Fall
Stadt Rotenburg (Wümme): 3 Fälle
Samtgemeinde Sottrum: 1 Fall
Gemeinde Scheeßel: 0 Fälle
Samtgemeinde Fintel: 0 Fälle
Samtgemeinde Bothel: 2 Fälle
Stadt Visselhövede: 0 Fälle

 

Die 7 Tage-Inzidenz ROW wird mit 4,3 angegeben. 

 

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Corona Infos ROW, Datum: 11. Juni 2021

 

7-Tage-Inzidenz ROW = 5


Die heutige vom Robert-Koch-Institut ermittelte „7-Tage-Inzidenz“ für den Landkreis liegt bei 5 Neuinfektionen in Bezug auf 100.000 Einwohner (Stand: 11.06.2021, 03:11 Uhr) (Quelle: RKI).

Aktuelles aus dem Impfzentrum in Zeven

 

Das Impfzentrum startet am 21. Juni wieder mit Erstimpfungen, die Termine werden im Impfportal des Landes freigegeben und von dort vergeben. Daneben werden vom Impfzentrum Termine an die Personen vergeben, die aufgrund einer fehlerhaften Dateneingabe durch die Impfhotline des Landes bis jetzt keinen Termin bekommen haben und schon lange auf eine Benachrichtigung warten. Wenn bei der Anmeldung nicht alle Daten aufgenommen wurden, oder die Daten fehlerhaft sind, gelten diese Datensätze innerhalb des Systems als unvollständig und werden nicht automatisch einem freien Termin zugeordnet. Das Impfzentrum hat diese Daten nun herausgefiltert.

Auf den Aufruf für einen Impftermin für Gehörlose haben sich rund 10 Personen gemeldet. Diese Gruppe wird Ende Juni zu einem gesonderten Termin eingeladen, bei dem ein Gebärdendolmetscher unterstützt. Sie werden vom Impfzentrum direkt angeschrieben und informiert.

Neu-Infektionen 11.06.2021:  1 Fall

 

Aktueller Stand Corona: 1 neuen Corona-Fall. (Presseinfo des LK vom 11. Juni 2021 um 12:16:18 MESZ) Im Landkreis ROW gibt es seit Donnerstag 1 neuen Corona-Fall. Insgesamt wurden bisher 3.997 Fälle gezählt. 3.881 davon sind mittlerweile wieder genesen. Damit gibt es aktuell 27 Infizierte, von denen sich 6 Personen in stationärer Behandlung befinden.

Wie viele Coronafälle in den Orten des LK ROW (aktuell aktive Fälle):

  • Stadt Bremervörde: 2
  • Samtgemeinde Geestequelle: 0
  • Gemeinde Gnarrenburg: 0
  • Samtgemeinde Selsingen: 2
  • Samtgemeinde Zeven: 11
  • Samtgemeinde Sittensen: 2
  • Samtgemeinde Tarmstedt: 0
  • Stadt Rotenburg (Wümme): 6
  • Samtgemeinde Sottrum: 1
  • Gemeinde Scheeßel: 1
  • Samtgemeinde Fintel: 0
  • Samtgemeinde Bothel: 2
  • Stadt Visselhövede: 0



Quarantäne (aktueller Stand) :


Insgesamt befinden sich zurzeit rund 77 Kontaktpersonen in Quarantäne.

Vorherige Corona Nachrichten:

 

Datum: 9. Juni 2021 um 12:01:47 MESZ

 

  • 0 Infektionen im LK ROW am 09.06.2021!
  • 7 Tage Inzidenz am 09.06.21 bei 7!
  • Wichtig: weiter an Corona-Regeln halten! Was ja im Sommer leichter fällt.



Aktueller Stand Corona (09.06.2021):

Im Landkreis gibt es seit Dienstag keine neuen Corona-Fälle. Insgesamt wurden bisher 3.996 Fälle gezählt. 3.868 davon sind mittlerweile wieder genesen. Damit gibt es aktuell 39 Infizierte, von denen sich 8 Personen in stationärer Behandlung befinden.

Weiterhin an die Regeln halten!

 

Der Landkreis weist noch einmal darauf hin, dass die weiterhin sinkenden Zahlen nicht bedeuten, dass die Corona-Pandemie überwunden ist. Selbstverständlich müssen sich alle, auch Geimpfte und Genesene, weiterhin an die bekannten Regelungen halten. Nach aktuellem Stand der Wissenschaft schützt eine Infektion oder Impfung zwar vor eigenen schweren Krankheitsverläufen, sie schließt aber eine mögliche Ansteckung anderer Personen nicht komplett aus. Es besteht also durchaus noch die Gefahr, dass man das Virus an andere weitergibt.

 

Daher gilt auch für diese Personengruppe: Abstand halten, Mundschutz tragen und Kontaktbeschränkungen beachten. Dort, wo es gefordert ist, müssen die Kontaktdaten hinterlassen werden.

 

Wir alle möchten, dass jetzt möglichst viele Beschränkungen langfristig aufgehoben werden. Das setzt voraus, dass die Infektionszahlen weiterhin so gering bleiben. Halten Sie sich deshalb bitte weiterhin konsequent an die AHA+L Regeln und lassen sich impfen.“,  (Landrat Luttmann in Presseinfo 09.06.2021).

7-Tage-Inzidenz

 

Die heutige vom Robert-Koch-Institut ermittelte „7-Tage-Inzidenz“ für den Landkreis liegt bei 7 Neuinfektionen in Bezug auf 100.000 Einwohner (Stand: 09.06.2021, 03:11 Uhr) (Quelle: RKI).

In welchen Orten gibt es aktuell wieviele Corona-Fälle:

Stadt Bremervörde: 2 Fälle

Samtgemeinde Geestequelle: 0 Fälle

Gemeinde Gnarrenburg: 0 Fälle

Samtgemeinde Selsingen: 2 Fälle

Corona Zeven, im LK ROW z.Zt die meisten Corona fälle: Samtgemeinde Zeven =19 Fälle

Samtgemeinde Sittensen: 3 Fälle

Samtgemeinde Tarmstedt: 1 Fall

Stadt Rotenburg (Wümme): 5 Fälle

Samtgemeinde Sottrum: 1 Fall

Gemeinde Scheeßel: 2 Fälle

Samtgemeinde Fintel: 1 Fall

Samtgemeinde Bothel: 2 Fälle

Stadt Visselhövede: 1 Fall

Verstorben (Gesamtzahl Fälle) 89 Personen

Quarantäne (aktueller Stand) : Insgesamt befinden sich zurzeit rund 97 Kontaktpersonen in Quarantäne.

 

Stand 09.06.2021


Corona Regeln Niedersachsen (Juni 2021).

 

Auf der Homepage Niedersachsen.de/coronavirus/ gibt es eine gute Übersicht zu den jeweils aktuellen Regeln. Die Grafik stammt von Juni 2021.  Änderungen sind immer möglich. 

Corona Regeln Niedersachsen
06/2021: Corona Regeln Niedersachsen. In unserem Facebook-Auftritt veröffentlicht. Quelle: www.niedersachsen.de/coronavirus/. Grafik anklicken um zu vergrößern.

11. Juni um 00:43 :

Stufenplan-Grafik aus aktuellem Anlass:


Wir haben einige Nachfragen von Lesern erhalten, die aufgrund der ständigen Änderungen und immer neuen Zahlen verunsichert sind, was wo erlaubt ist. Dieses Schaubild beantwortet weitestgehend alle Fragen - vor allem wie es denn zur Zeit in der Gastronomie gehandhabt wird. Wir wünschen ein sonniges, erlebnisreiches Wochenende, ob im Restaurant, im Eiscafé im eigenen Garten, oder im Urlaub und hoffen, dass es mit den Zahlen so weitergeht. (hg). (aus Land & Leben Facebook)


 

 

11.05.2021:  weitere Corona-Lockerungen - aktuelle Corona-Regeln für Genesene und Geimpfte

 

11. Mai 2021 um 10:45:40 MESZ, Corona Infos des Landkreises ROW

Corona-Lockerungen: Genesene und Geimpfte profitieren seit dem Wochenende von Erleichterungen

Mit der am 8. Mai 2021 erlassenen COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) werden von Corona Genesene Personen und vollständig geimpften Personen diverse Erleichterungen und Ausnahmen verschafft.

Dies bedeutet, dass Menschen mit dem Nachweis ihrer Impfung oder einer überstandenen Erkrankung unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel Dienstleistungen in Anspruch nehmen können oder Geschäfte des Einzelhandels nach Terminabsprache betreten dürfen, ohne sich vorher testen zu lassen. Außerdem werden Ausnahmen von den Beschränkungen privater Zusammenkünfte eingeräumt.

Ab wann gilt man als vollständig geimpfte Personen? 

 

Als vollständig geimpfte Personen gelten solche, bei denen seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Eine gesonderte Bescheinigung ist hier nicht erforderlich, der Impfausweis ist zur Zeit ausreichend.

Ab wann gilt man als "Genesene Person"?

 

Als Genesene gelten nach der Bundesverordnung Personen, deren Erkrankung 28 Tage bis sechs Monate zurückliegt.

 

Nachweis für "Genesene"?


Es bedarf eines "Geneseneausweis"  als Nachweis, dieser sowie eine digitale Lösung befinden sich aber erst in der Entwicklung. 

 

Der Landkreis ROW schreibt: Zum Nachweis wird hier ein so genannter Genesenennachweis erforderlich sein. Das Land hat bereits angekündigt, dass nach Aussage des Bundesgesundheitsministeriums derzeit zusammen mit dem Robert-Koch-Institut ein digitaler Impfpass entwickelt wird. Darin soll auch ein digitaler Genesenennachweis integriert werden. Die Entwicklung wird aber noch einige Wochen in Anspruch nehmen. Bis dahin muss es eine analoge (Papier) Interimslösung geben, an der das Niedersächsische Sozialministerium derzeit arbeitet.

Sobald eine Lösung vorliegt, plant der Landkreis ein einheitliches Vorgehen zur Ausstellung von Nachweise. Da in diesem Zusammenhang mehrere tausend Personen betroffen sind, bittet der Landkreis deshalb darum, von Anfragen und Anrufen abzusehen.

Land & Leben wird berichten!  Schauen Sie also regelmäßig auf unserer Homepage vorbei.

 

Corona Lage ROW: aktuelle Zahlen 11.05.2021

 

Datum: 11. Mai 2021 um 11:35:07 MESZ
Angaben gem LK ROW

 

Corona-Status im Landkreis ROW (Rotenburg Wümme):

 

  • seit Montag 6 neue Corona-Fälle
  • Insgesamt wurden bisher 3.763 Fälle gezählt (1.884 Männer (+4), 1.879 Frauen (+2))
  • 3.410 davon sind mittlerweile wieder genesen
  • Verstorben (Gesamtzahl Fälle): 87 Personen.
  • aktuell rund 382 Kontaktpersonen in Quarantäne
  • aktuell 266 an Corona Infizierte
  • 14 Personen in stationärer Behandlung
  • 7-Tage-Inzidenz Lnadkreis ROW: gem. RKI 54 Neuinfektionen in Bezug auf 100.000 Einwohner (Stand: 11.05.2021, 03:11 Uhr) (Quelle: RKI)



Coronafälle nach Orten / Gemeinden hier im Landkreis:
(diebaktuell aktiven Fälle)

 

  • Stadt Bremervörde: 42
  • Samtgemeinde Geestequelle: 7
  • Gemeinde Gnarrenburg: 4
  • Samtgemeinde Selsingen: 8
  • Samtgemeinde Zeven: 56
  • Samtgemeinde Sittensen: 11
  • Samtgemeinde Tarmstedt: 2
  • Stadt Rotenburg (Wümme): 69
  • Samtgemeinde Sottrum: 13
  • Gemeinde Scheeßel: 14
  • Samtgemeinde Fintel: 10
  • Samtgemeinde Bothel: 23
  • Stadt Visselhövede: 7

 

 

Die Altersstruktur der im Landkreis Rotenburg-Wümme an Corona-Erkrankten:

 

  • 0-9 Jahre: 215
  • 10-19 Jahre: 365 (+4)
  • 20-29 Jahre: 672
  • 30-39 Jahre: 566
  • 40-49 Jahre: 518 (+1)
  • 50-59 Jahre: 601
  • 60-69 Jahre: 354
  • 70-79 Jahre: 212
  • 80-89 Jahre: 192 (+1)
  • 90-99 Jahre: 67

 

https://landundleben.de/corona-row-infos
Stand dieser Angaben: 11.05.2021, Quelle: Landkreis ROW, Alle Angaben ohne Gewähr. 

Corona-Regeln ab 12 Mai im Landkreis ROW

 

Datum: 10. Mai 2021 um 12:01:51 MESZ

 

 

Aufhebung Inzidenzkommune – ab dem 12. Mai neue Corona Regelungen im Landkreis ROW

 

 

Heute (10.5.2021) kann der Landkreis mit einer neuen Allgemeinverfügung den Status der am 01.05.2021 erklärten Hochinzidenzkommunen-Status wieder aufheben. Der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen hat den Wert von 100 unterschritten. Damit treten ab dem 12. Mai neue Regelungen in Kraft. Die Corona-Regeln werden also etwas gelockert werden.

 

 

Für Schulen und Kitas ändert sich im Landkreis nichts, da die neue Niedersächsische Corona-Verordnung, die am 10. Mai in Kraft getreten ist, die Vorgaben aus der Bundes-Notbremse übernommen hat und diese somit bereits seit dem 10. Mai wieder im Wechselbetrieb öffnen können. Der Landkreis hat dafür seine Allgemeinverfügung am 9. Mai entsprechend angepasst. (Siehe den vorherigen Beitrag - ein wenig nach unten scrollen.)

 

 

 

Ab Mittwoch, den 12. Mai gelten im Landkreis folgende Regelungen:

 

 

Kitas und Schulen: Schulen und Kindertagesstätten öffnen im Wechselbetrieb mit festen Gruppen. Die außerschulische Bildung und Erwachsenenbildung ist wieder zugelassen. Die Öffnungen im Bildungsbereich werden durch zweimal wöchentliche Tests abgesichert. Das gilt nun auch für die Berufsbildung.

 

 

Kontaktbeschränkungen: Durch Bundesrecht werden Menschen deren vollständige Impfung 14 Tage zurückliegt und alle vollständig Genesenen bei den Kontaktbeschränkungen nicht mehr mitgezählt, das gilt auch beim Sport. Bereits seit dem 19. April werden in Niedersachsen vollständig Geimpfte und Genesene den Getesteten gleichgestellt. Sie müssen also keine Tests machen.

 

 

Sport: Bis zu 30 Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren können draußen mit getesteten, geimpften oder genesen Betreuungspersonen wieder Kontaktsport treiben – auch Mannschaftssport! Getesteten, vollständig geimpften oder genesenen Erwachsenen ist immerhin kontaktfreier Sport in Gruppen draußen mit mindestens 2 m Abstand voneinander wieder möglich.

 

Schwimmbäder können (leider nur) für die Erteilung von Schwimmunterricht und Schwimmkursen geöffnet werden. Unterrichtende und volljährige Teilnehmende müssen getestet sein, die Gruppen dürfen jenseits der Geimpften und Genesenen nicht mehr als 20 Personen umfassen. Solarien dürfen öffnen (sind aber natürlich kein Sport).

 

 

Einzelhandel / Einkaufen: Der über die notwendige Grundversorgung hinausgehende Einzelhandel kann wieder öffnen. In Geschäften bis zu einer Verkaufsfläche von 200 m² ist ein Einkauf nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (Click and Meet). Der Zugang zu Geschäften mit mehr als 200 qm Verkaufsfläche ist nur mit Nachweis eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder Genesung zulässig.

 

Gastronomie wieder draußen möglich:

 

Außengastronomie: Die Außenbereiche von Gastronomiebetrieben (mit und ohne Speiseangebot)dürfen mit einem Hygienekonzept, das insbesondere hinreichende Abstände zwischen den einzelnen Tischen vorsieht, bis 23 Uhr geöffnet haben. Der Zugang ist nur mit einem negativen Testergebnis möglich, wenn nicht bereits eine vollständige Impfung oder eine Genesung nachgewiesen werden kann. Die Gäste müssen sich an Tischen aufhalten.

 

 

Urlaub / Hotels / Beherbergung: Beherbergungsbetriebe dürfen für Menschen die ihren ersten oder zweiten Wohnsitz in Niedersachsen haben wieder öffnen. Noch nicht vollständig geimpfte oder genesene Gäste müssen bei Anreise und mindestens zweimal pro Woche einen negativen Test nachweisen. Hotels und Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen nur bis zu 60 % belegt werden, für Ferienwohnungen und Ferienhäuser gilt eine eintägige Wiederbelegungssperre, um die Ab- und Anreise zu entzerren. Zulässig sind mit Testungen bei Anreise und zweimal wöchentlich zukünftig auch wieder mehrtägige Kinder- und Jugendfreizeiten in Gruppengrößen bis 50.

 

 

Zoos und botanische Gärten: Zoologische und botanische Gärten können bis zu einer 50-prozentigen Kapazitätsgrenze ohne Test besucht werden. Geöffnet werden können dann jedoch nur die Außenbereiche. Sollen auch Innenräume geöffnet werden, gilt für alle nicht vollständig geimpften oder genesenen Besucherinnen und Besucher eine Testpflicht.

 

 

Weitere touristische Angebote: Angebote von Freizeitparks u.ä. unter freiem Himmel können mit einem Nachweis eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder Genesung in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch für touristische Fahrten in im Fahrgastbereich offenen Bussen, Schiffen oder Kutschen (also ohne Dach oder Plane).

 

 

Museen etc.: Der Besuch von Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten ist nur mit negativem Testnachweis oder den Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung möglich. Hier gilt eine Kapazitätsbegrenzung von 50 %.

 

 

Kulturelle Veranstaltungen: Theater, Kinos Konzerthäuser und Kulturzentren dürfen unter freiem Himmel mit bis zu 250 Personen Sitzveranstaltungen mit Hygienekonzept und hinreichendem Abstand durchführen. Zugangserfordernis ist eine negative Testung, eine vollständige Impfung oder eine Genesung. Erlaubt sind nur Veranstaltungen, die nicht auf eine Interaktion und Kommunikation zwischen den Besucherinnen und Besuchern angelegt sind. Beispiele hierfür sind ein Klassikkonzert, eine Tanzvorführung oder ein Theaterstück, nicht aber ein Fußballspiel.

 

 

Welche Tests gelten, um nachzuweisen, dass man Corona-frei ist?

 

 

Soweit für den Besuch der vorgenannten Bereiche Testungen vorgeschrieben sind, können dies PCR- oder PoC-Schnell- oder -Selbsttest sein. Die Tests müssen allerdings unter Aufsicht durchgeführtwerden.

 

  • Dies ist a) in einem zugelassenen Testzentrum möglich; kostenlose Bürgertests können bei Bedarf auch täglich in Anspruch genommen werden.
  • Zulässig ist jedoch auch b) eine Testung direkt vor oder im Eingangsbereich eines Geschäftes, eines Gastronomiebetriebes oder einer Veranstaltung.
  • Und schließlich können c) unter Aufsicht am Arbeitsplatz durchgeführte und bescheinigte Negativtestungen verwendet werden.

 

 

Jede dieser Bescheinigungen kann innerhalb der 24 Stunden beliebig oft verwendet werden. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren benötigen jenseits des Schulbetriebs keine negativen Testnachweise. Auch wer an Sitzungen kommunaler Gremien teilnimmt, kann, aber muss sich vorher nicht testen lassen.

 

 

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9. Mai 2021 um 11:51:06 MESZ

 

Neue Coronaregeln für Schulen ud Kitas im LK ROW

 


Allgemeinverfügung an neue Rechtslage angepasst


Das Land Niedersachsen hat am 8. Mai seine neue Corona-Verordnung veröffentlicht. Der Landkreis hat daraufhin seine Allgemeinverfügung an die neue Rechtslage angepasst. Da der Landkreis noch Hochinzidenzkommune ist, gelten die bisherigen Regelungen weiter, nur im Bereich Schulen und Kitas hat das Land die Vorgaben an die Bundes-Notbremse angepasst.


Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort, für Kindertageseinrichtungen und Schulen gelten damit ab Montag, den 10. Mai 2021, folgende Regelungen:

 

  1. Kindertageseinrichtungen: Die Kindertageseinrichtungen wechseln in den eingeschränkten Regelbetrieb („Kita-Szenario B“). Damit können alle Kinder, die in der jeweiligen Einrichtung einen Betreuungsplatz haben, wieder zurück in Krippe, Kindergarten oder Hort. Es gelten Hygienevorschriften und feste Raumaufteilungen, gruppenübergreifende Angebote können nicht stattfinden. Kindertagespflegepersonen können einen Regelbetrieb unter Beachtung von Hygienevorschriften anbieten.
  2. Schulen: Alle Schulen im Landkreis bieten Präsenzunterricht im Wechselmodell („Szenario B“) an. In geteilten Lerngruppen – rotierend die eine Hälfte der Schülerinnen und Schüler vor Ort in der Schule lernend, die andere Hälfte von zu Hause aus – kommen somit alle Schülerinnen und Schüler wieder in ihre Schulen und lernen zusammen mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern unter Anleitung ihrer Lehrkräfte.

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Link:   Alle wichtigen Seiten des Landkreises zu den Corona-Impfungen

 

Links für einen Corona Test:

 

 Um einen professionell durchgeführten Coronatest (Kostenloser Bürgertest / Covid-19 Schnelltest mit Testzertifikat) zu erhalten, kann man sich am besten an die Testzentren wenden.  Im Raum Zeven gibt es z.B.

 

 

Für weitere Orte ergänzen wir diese Liste gerne.  Senden Sie die Adresse ihres Testzentrums einfach an blog@landundleben.de). Alle Angaben ohne Gewähr und ohne jegliche Zusicherung einer Vollständigkeit. 

 

   

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Datum: 7. Mai 2021 um 09:54:10 MESZ


Aktueller Stand Corona LK ROW


Im Landkreis Rotenburg-Wümme gibt es seit Donnerstag 17 neue Corona-Fälle. Insgesamt wurden bisher 3.721 Fälle gezählt. 3.308 davon sind mittlerweile wieder genesen. Damit gibt es aktuell 327 Infizierte, von denen sich 11 Personen in stationärer Behandlung befinden.


7-Tage-Inzidenz

 

Die heutige vom Robert-Koch-Institut ermittelte „7-Tage-Inzidenz“ für den Landkreis liegt bei 69 Neuinfektionen in Bezug auf 100.000 Einwohner (Stand: 07.05.2021, 03:11 Uhr) (Quelle: RKI).

 


Datum: 6. Mai 2021 um 15:47:31 MESZ

Landkreis ROW weiterhin Corona-Hochinzidenzkommune – dennoch Änderungen für Schulen und Kitas ab dem 10. Mai


Im Landkreis Rotenburg-Wümme (ROW) gilt zurzeit die Bundes-Notbremse und das Land plant zum Wochenende die Veröffentlichung einer neuen Corona-Verordnung.

 

Daraus folgen im Bereich Schulen und Kitas auch für Hochinzidenzkommunen neue Regelungen.

 

Der Landkreis muss nach der Veröffentlichung der neuen Corona-Verordnung seine Allgemeinverfügung dementsprechend anpassen. Betroffene Eltern werden deshalb gebeten, sich in den nächsten Tagen auf der Internetseite des Landkreises über den aktuellen Stand zu informieren.

 

7 Tage Inzidenz wieder über 100


Der Landkreis ist seit dem 1. Mai Hochinzidenzkommune, gestern wurde die Inzidenz von 100 wieder überschritten.

 

Damit der Status Hochinzidenzkommune entfällt, müssen die Inzidenzwerte an fünf Werktagen in Folge den Wert von 100 unterschreiten. Sollte sich der Trend nach unten (Inzidenzwert 5.5.: 81, 6.5.: 79) fortsetzen, könnte der Landkreis nächste Woche Montag die Allgemeinverfügung mit Wirkung zum übernächsten Tag aufheben.

 

Neue Corona-Regeln für Schulen:

 

Das Land veröffentlicht nun zum Wochenende hin eine neue Corona-Verordnung, die ab Montag gelten soll. Darin werden die Vorgaben für Schulen und Kitas an die Bundesnotbremse angepasst. Damit würden dann auch im Landkreis für diesen Bereich – trotz Notbremse – neue Regelungen gelten. Die Allgemeinverfügung vom 1. Mai richtete sich nach der zurzeit geltenden Corona-Verordnung, nach der Veröffentlichung der neuen Corona-Verordnung durch das Land wird der Landkreis seine Allgemeinverfügung entsprechend anpassen.
Das Land Niedersachsen hat in einer Pressemitteilung am 4. Mai bereits angekündigt, was in der neuen Corona-Verordnung zum Thema Schulen und Kitas geplant ist.

 

Eltern, Kinder, Schulen und Kitas sowie deren Träger können sich demzufolge auf folgende Änderungen einstellen, die dann ab Montag gelten würden:

 

  • Kindertageseinrichtungen: Die Kindertageseinrichtungen in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 165 wechseln ab dem 10. Mai 2021 in den eingeschränkten Regelbetrieb („Kita-Szenario B“). Damit können alle Kinder, die in der jeweiligen Einrichtung einen Betreuungsplatz haben, wieder zurück in Krippe, Kindergarten oder Hort. Es gelten Hygienevorschriften und feste Raumaufteilungen, gruppenübergreifende Angebote können nicht stattfinden. Kindertagespflegepersonen können in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 165 einen Regelbetrieb unter Beachtung von Hygienevorschriften anbieten.
  • Schulen: Alle Schulen in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 165 bieten Präsenzunterricht im Wechselmodell („Szenario B“) an. In geteilten Lerngruppen – rotierend die eine Hälfte der Schülerinnen und Schüler vor Ort in der Schule lernend, die andere Hälfte von zu Hause aus – kommen somit alle Schülerinnen und Schüler wieder in ihre Schulen und lernen zusammen mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern unter Anleitung ihrer Lehrkräfte.

 

Zudem wird auch über einer Inzidenz von 165 in den folgenden Bereichen Unterricht im „Szenario B“ stattfinden:

  • in den Schuljahrgängen 9 und 10, soweit an der Schule in diesen Schuljahrgängen im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind,
  • der Sekundarbereich II, soweit an der Schule in diesen Schuljahrgängen im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind, und der Schuljahrgang 12,
  • der 4. Schuljahrgang und
  • die Förderschulen geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, sowie die Förderschulen Sehen und Hören.


Landrat Luttmann meint dazu: „Es ist natürlich sehr verwirrend, dass wir aufgrund der Hochinzidenz seit dieser Woche in vielen Bereichen neue Vorgaben haben, jetzt auch noch die Corona-Verordnung angepasst wird und sich dadurch für Schulen und Kitas erneut Änderungen ergeben. Ich verstehe, dass viele Menschen mit der Situation unzufrieden sind, weil ihre Planungen wieder einmal über den Haufen geworfen werden. Der Landkreis hat hier aber keinerlei Entscheidungsspielraum, wir richten uns nach dem Infektionsschutzgesetz und der Corona-Verordnung und verkünden nur die dort gemachten Vorgaben.“  Weiterhin schreibt er: „Aufgrund der geplanten neuen Regelungen verbessert sich hoffentlich die Situation in den Schulen und Kitas wieder, so dass geplante Klausuren noch geschrieben werden und Eltern ihre Kinder wieder zur Betreuung bringen können und damit entlastet werden.


Corona Impfung Reihenfolge Mai 2021

Corona Impfung: Reihenfolge im Mai

 

Heute (06.05.2021) erreicht uns eine Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums Niedersachsen. Die Grafik zeigt die Impfreihenfolge im Mai; wer kann sich im Mai gegen Corona impfen lassen.

 

Klicken Sie die Grafik an, um diese in vergrößerter Ansicht zu lesen.


Datum: 6. Mai 2021 um 11:31:02 MESZ

 

Aktueller Stand Corona im Landkreis ROW


Im Landkreis gibt es seit Mittwoch 38 neue Corona-Fälle. Insgesamt wurden bisher 3.704 Fälle gezählt. 3.278 davon sind mittlerweile wieder genesen. Damit gibt es aktuell 340 Infizierte, von denen sich 12 Personen in stationärer Behandlung befinden.

 

7-Tage-Inzidenz ROW

Die heutige vom Robert-Koch-Institut ermittelte „7-Tage-Inzidenz“ für den Landkreis liegt bei 79 Neuinfektionen in Bezug auf 100.000 Einwohner (Stand: 06.05.2021, 03:09 Uhr) (Quelle: RKI).


Weitere Person verstorben:

 

Es gibt einen weiteren Corona-Todesfall im Landkreis. Ein 65-jähriger Mann aus der Stadt Rotenburg (Wümme) ist am 5. Mai im Agaplesion Diakonieklinikum Rotenburg verstorben.


Informationen zu den aktuell gültigen Corona-Regeln im Landkreis Rotenburg Wümme:

 


Corona ROW 05.05.2021:

 

Interessant ist sicherlich der Inzidenzwert, welcher ja über die jeweiligen Coronaregel entscheidet. Denn wenn der Inzidenzwert an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen hier im Landkreis Rotenburg Wümme wieder unter 100 liegt, können die Corona-Regeln wieder etwas gelockert werden  (siehe unten).

 

 

Aktueller Stand Corona:


Im Landkreis gibt es seit Dienstag 16 neue Corona-Fälle. Insgesamt wurden bisher 3.676 Fälle gezählt. 3.253 davon sind mittlerweile wieder genesen. Damit gibt es aktuell 338 Infizierte, von denen sich 13 Personen in stationärer Behandlung befinden.


7-Tage-Inzidenz am 05.05.2021: 


Die heutige vom Robert-Koch-Institut ermittelte „7-Tage-Inzidenz“ für den Landkreis liegt bei 81 Neuinfektionen in Bezug auf 100.000 Einwohner (Stand: 05.05.2021, 03:10 Uhr) (Quelle: RKI).

 

So stellen sich die Coronafälle hier im Landkreis ROW dar:


Geschlecht (Gesamtzahl Fälle)

 

  • 1.842 Männer (+7)
  • 1.834 Frauen (+9)

 

Coronafälle in den Orten: Verwaltungseinheiten (aktuell aktive Fälle)

 

  • Stadt Bremervörde: 59 Fälle
  • Samtgemeinde Geestequelle: 6 Fälle
  • Gemeinde Gnarrenburg: 4 Fälle
  • Samtgemeinde Selsingen: 12 Fälle
  • Samtgemeinde Zeven: 76 Fälle
  • Samtgemeinde Sittensen: 12 Fälle
  • Samtgemeinde Tarmstedt: 4 Fälle
  • Stadt Rotenburg (Wümme): 94 Fälle
  • Samtgemeinde Sottrum: 17 Fälle
  • Gemeinde Scheeßel: 18 Fälle
  • Samtgemeinde Fintel: 8 Fälle
  • Samtgemeinde Bothel: 20 Fälle
  • Stadt Visselhövede: 8 Fälle

 

 

Alter (Gesamtzahl Fälle)
• Personen 0-9 Jahre: 206 • Personen 10-19 Jahre: 345 (+2) • Personen 20-29 Jahre: 653 (+5) • Personen 30-39 Jahre: 558 (+3) • Personen 40-49 Jahre: 508 (+4) • Personen 50-59 Jahre: 593 (+2) • Personen 60-69 Jahre: 348 • Personen 70-79 Jahre: 211 • Personen 80-89 Jahre: 188 • Personen 90-99 Jahre: 66

 


Verstorben (Gesamtzahl Fälle)

 

85 Personen.

 


Quarantäne (aktueller Stand)

 

Insgesamt befinden sich zurzeit rund 667 Kontaktpersonen in Quarantäne.


Corona-Inzidenzwert 04.05.2021

 

Aktueller Stand Corona im LK ROW am 04.05.2021:  Im Landkreis gibt es seit Montag 12 neue Corona-Fälle. Insgesamt wurden bisher 3.660 Fälle gezählt. 3.221 davon sind mittlerweile wieder genesen. Damit gibt es aktuell 354 Infizierte, von denen sich 17 Personen in stationärer Behandlung befinden.

 

Die 7-Tage-Inzidenz am 04.05.2021:  Die heutige vom Robert-Koch-Institut ermittelte „7-Tage-Inzidenz“ für den Landkreis Rotenburg Wümme liegt bei 112 Neuinfektionen in Bezug auf 100.000 Einwohner (Stand: 04.05.2021, 03:10 Uhr) (Quelle: RKI).


Corona Impfung ROW:
 

 

Telefonnummern und E-Mail Adressen, um sich zu informieren.


Stand 05.05.2021

 

Da beim Bürgertelefon, Gesundheitsamt und anderen Ämtern viele Fragen zum Impfzentrum gestellt werden, hat der Landkreis im Impfzentrum selber eine Servicenummer eingerichtet. Diese ersetzt aber nicht die Impfhotline des Landes, sondern soll die Fragen beantworten, die direkt vom Impfzentrum bearbeitet werden können.

 

Das Impftelefon ist montags bis freitags von 8.30-16 Uhr unter der Telefonnummer 04281 711-7960 erreichbar. Anfragen können auch per E-Mail an anmeldung.impfzentrum@lk-row.de gestellt werden. Beantwortet werden Fragen zur Impfung im Impfzentrum, Impfberechtigung (Priorisierung) und Verschiebung oder Stornierung von Terminen. Fragen zur Warteliste können hier nicht beantwortet werden.


 
Wer einen Termin für eine Corona-Impfung machen möchte oder Fragen zur Warteliste und zum Impfen allgemein hat, wendet sich montags bis samstags von 08 bis 20 Uhr an die Impfhotline des Landes unter 0800 9988665.

 

Impftermine können auch online über das Impfportal des Landes gebucht und auch wieder storniert werden. (https://www.impfportal-niedersachsen.de/portal/#/appointment/public)
 
 
Alle Fragen zur Corona-Verordnung und zum Infektionsschutzgesetz beantwortet das Bürgertelefon des Landkreises montags bis freitags von 9-13 Uhr unter 04261 983-983.




04.05.2021

 

Regeln zum Einkaufen im Landkreis ROW

 

Solange der Landkreis unter die Regelungen einer Hochinzidenzkommune fällt und die 7-Tage-Inzidenz nicht stabil über 150 liegt, besteht weiterhin die Möglichkeit des sog. Terminshoppings „click & meet“.

 

Allerdings ist jetzt Voraussetzung, dass ein negatives Testergebnis einer Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2, die nicht länger als 24 Stunden zurück liegen darf, vorgelegt wird. Zulässig sind sowohl PoC-Antigen-Schnelltests, die z.B. in einer Apotheke , einem Testzentrum oder beim Hausarzt durchgeführt werden, als auch Selbsttests, die in Anwesenheit der jeweils verantwortlichen Stelle – z. B. einem Dienstleister, der dem Kunden eine Testung anbieten muss (u.a. Frisöre), durchgeführt und bescheinigt werden.

 

Auch Arbeitgeber können eine Bescheinigung für die im Rahmen des Arbeitsschutzes bei ihnen bzw. unter ihrer Aufsicht getesteten Mitarbeiter ausstellen. Es muss sich dabei in jedem Fall um einen durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassenen Test handeln. Für den Nachweis hat das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) ein Muster zur Verfügung gestellt, das auf der Internetseite des Landkreises abgerufen werden kann.

 

Wer vor mehr als 14 Tagen die 2. Impfung gegen SARS-CoV-2 erhalten hat, ist von der Testpflicht befreit. Dies kann durch den Impfausweis oder eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden.


Zusätzliche Impftermine:   800 zusätzlich Termine am 08.05.2021!

 

Weitere zusätzliche Impftermine für Menschen über 60 Jahre. Pressemeldung vom 04.04.2021:


Das Impfzentrum hat zwei zusätzliche Lieferungen des Impfstoffes AstraZeneca bekommen und bietet deshalb am 8. Mai noch einmal zwei Sondertermine für Impfungen von Personen über 60 Jahren in Wittorf und Oerel an. In Oerel stehen rund 450, in Wittorf rund 350 Termine zur Verfügung.

 

Da diese Termine aufgrund technischer Schwierigkeiten wieder nicht ins Landessystem eingetragen werden konnten, nutzt das Impfzentrum dafür noch einmal das eigene Buchungssystem.


Wer kann sich anmelden? Anmelden können sich Personen, die ihren Wohnsitz im Landkreis haben und über 60 Jahre alt sind. Dieses Angebot gilt nicht für Menschen, die bereits einen festen Impftermin vom Land Niedersachsen zugeschickt bekommen haben.

 


Wo kann ich mich anmelden? Wer einen Termin buchen möchte, kann dies unter www.lk-row.de/impfen8mai machen. Hier sind zwei Links für die Buchungen der beiden Standorte hinterlegt.


Wo finden die Impfungen statt? Die Impfungen finden an den schon bekannten Orten statt: In Oerel in der Ballspielhalle der Schule Geestequelle in Oerel (Am Ackerberg 7, 27432 Oerel). In Wittorf im Dorfgemeinschaftshaus (Höpenweg 2A, 21357 Wittorf).

 


Welcher Impfstoff wird geimpft? Geimpft wird ausschließlich mit dem Impfstoff von AstraZeneca.

 


Was muss ich mitbringen?

 

  1. Aufklärungsbogen / Anamnesebogen / Einwilligungsbogen  (link)
  2. Personalausweis
  3. Impfpass


Aufklärungsmerkblatt/Anamnese und Einwilligungsbogen: Damit es vor Ort schneller geht, wird darum gebeten, vorab auf der Internetseite des Landkreises das Aufklärungsmerkblatt und den Anamnese und Einwilligungsbogen zur „Schutzimpfung gegen Covid-19 mit Vektor-Impfstoffe_AstraZeneca_Johnson & Johnson“ herunterzuladen, auszudrucken und auszufüllen. (Anm. der Redaktion:  Hier der Link zur PDF)

 

Bei Fragen sollten die entsprechenden Stellen bitte markiert werden, diese werden dann vor Ort beim Arztgespräch gemeinsam besprochen. Medikationsplan: Wer regelmäßig Medikamente einnimmt, bringt bitte den Medikationsplan vom Hausarzt mit oder eine Liste der Medikamente, die aktuell oder dauerhaft eingenommen werden.

 

Personalausweis: Vor Ort werden Identität und Impfberechtigung überprüft. Hierzu benötigen die Impflinge ihre Personalausweise.

 

Impfpass: Damit ein Nachweis über die erfolgte Impfung erfolgen kann, wird die Impfung in den Impfpass eingetragen. Dieser muss also auch mitgebracht werden. Wer keinen Impfpass hat, dem wird eine Ersatzbescheinigung ausgestellt.

 


Bitte:  Wer einen Termin hat – von der Warteliste streichen lassen

 

Damit möglichst viele Menschen geimpft werden können, sollten Personen, die am 8. Mai einen Termin in Wittorf oder Oerel bekommen und gleichzeitig noch auf der Warteliste des Landes stehen, sich von der Liste entfernen lassen. Das geht entweder über die Hotline oder online über das Impfportal. So kann das Land die geplanten Termine an andere Personen vergeben. Auch wer auf der Warteliste seines Arztes steht, sollte diesen darüber informieren, dass der Platz anderweitig vergeben werden kann.




 

 

Corona: gut erklärt, wie das mit der Ansteckungsgefahr ist und was man selbst sinnvollerweise tun kann. 

 

(Ein Video aus "Die Zeit", der großen Wochenzeitung aus Hamburg.)  Kurzes Video, sehr informativ!

 


Coronaregeln plattdeutsch, Corona Tipps
Coronaregeln auf Plattdeutsch. Anklicken zum Vergrößern!



Die Sache mit den Aerosolen wurde in dem Video gut gezeigt: 

Besser nur wenige Leute im Raum, keine Party oder Familienfeier  (alle Generationen sind damit gemeint - nicht nur auf junge Leute schimpfen, auch selbst dran halten!), oft Lüften, lieber draußen statt drinnen auf einen Schnack treffen, ....

Hinzu kommt, dass man sich rücksichtsvoll anderen gegenüber verhält.

 

Das heißt z.B., dass man eine richtige Maske aufsetzt und auch die weiteren Corona-Schutzregeln einhält. Klickt das Plakat an, um diese eigentlich recht einfachen Regeln noch mal in Erinnerung zu bringen!

Der Landkreis ROW hat das ja auch auf Plattdeutsch zusammengefasst.  Klickt das Bild an, um es zu vergrößern.  Da kann man doch gleich ein wenig "Platt" lernen.  Plattdeutsche Sprache soll ja nicht untergehen.

 

Beachtet aber auch die aktuellen weitergehenden Coronaregeln (s.o.)


Corona ROW

EILMELDUNG 1. Mai 11:55 Uhr

 

Landkreis ist Hochinzidenzkommune

 

Der Landkreis hat heute (01.05.2021) durch eine Allgemeinverfügung amtlich festgestellt, dass er Hochinzidenzkommune im Sinne der niedersächsischen Corona-Verordnung ist.

 

Der Inzidenzwert von 100 wurde an drei Tagen hintereinander überschritten, heute hat das RKI für den Landkreis den Wert von 103,2 veröffentlicht. Ab Montag (3.5.2021) gelten damit strengere Regeln, die in der Corona-Verordnung des Landes und dem Infektionsschutzgesetz festgelegt sind.

 

 

Es müssen an 5 aufeinanderfolgenden Tagen Inzidenzwerte unter 100 erreicht werden, damit die schärferen Corona-Regeln wieder zurückgenommen werden können.

 

Die Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite des Landkreises unter www.lk-row.de/vorschriftencorona eingesehen werden. Sie ist so lange gültig, bis der Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den Inzidenzwert von 100 unterschreitet.

 

Landrat Luttman sagt:

 

Leider haben wir den Inzidenzwert von 100 an drei Tagen überschritten und mussten uns zur Hochinzidenzkommune erklären. Die Ausbrüche in Rotenburg und Zeven zeigen, dass sich die britische Mutation des Virus schnell verbreitet und den Inzidenzwert steigen lässt. Aber auch die vielen einzelnen Ausbruchsgeschehen erhöhen die Gesamtzahl. Wir alle müssen jetzt dazu beitragen, dass die Werte wieder sinken, indem wir die bekannten Regeln einhalten, soziale Kontakte weiterhin reduzieren, bei ersten Anzeichen einer Krankheit zuhause bleiben und wo es geht, im Homeoffice arbeiten.“

 

 

Die Corona Regeln für ROW:

 

 

In Niedersachsen gelten für Hochinzidenkommunen folgende Regelungen:

  • Bei privaten Zusammenkünften der Mitglieder eines Haushaltes mit einer Person aus einem anderen Haushalt können zugehörige Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen (bislang bis 6 Jahre).

 

  • Ab dem 24. April 2021 gelten in allen niedersächsische Hochinzidenzkommunen Ausgangsbeschränkungen.


Danach ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr des Folgetages nur in wenigen Ausnahmen gestattet. Körperliche Betätigung ist Einzelpersonen bis Mitternacht erlaubt.

  • Bus und Bahn: Im Öffentlichen Nah- und Fernverkehr und im Fernverkehr müssen FFP2-Masken getragen werden. Einfache medizinische Masken reichen nicht mehr aus.

 

  • Kontaktloser Sport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Haushalts bleibt zulässig, außerdem Sport im Freien in kleinen Gruppen von höchstens fünf Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Auf die für die Anleitungspersonen vorgeschriebene Testung kann bei vollständig geimpften Personen verzichtet werden.

 

  • Nicht medizinisch, therapeutisch, seelsorgerisch oder pflegerisch notwendige körperliche Dienstleistungen sind in Hochinzidenzkommunen weitgehend untersagt. Friseur, Fußpflege: Lediglich das Friseurhandwerk und Angebote der Fußpflege bleiben unter strengen Auflagen erlaubt: Vorlage eines negativen Corona-Testnachweises und FFP2-Maskenpflicht für Dienstleister und Kunden. Auf die vorgeschriebene Testung kann bei vollständig geimpften Personen verzichtet werden.

 

  • Einkaufen: Alle ausnahmsweise geöffneten Geschäfte (Lebensmittel, Drogerien etc.) müssen die Anzahl der Personen in ihren Räumlichkeiten begrenzen: Läden mit einer Fläche von bis zu 800 qm Betriebsfläche dürfen pro 20 qm nur noch eine Kundin bzw. einen Kunden ins Geschäft lassen. Ab 800 qm Betriebsfläche gilt eine Begrenzung von einer Kundin bzw. einem Kunden je 40 qm. Außerdem muss eine FFP2 oder medizinische Maske getragen werden.

 

  • Einkaufen: Click & Meet ist auch in Hochinzidenzkommunen bis zu einer Inzidenz von 150 (RKI-Wert) zulässig. Über 150 ist nur ‚Click & Collect’ möglich. Ab einer Inzidenz von 100 muss aber ein negativer Corona-Testnachweis vorgelegt werden. Auf die vorgeschriebene Testung kann bei vollständig geimpften Personen verzichtet werden.

 

  • Parks und öffentliche Gärten: Der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können die Außengelände von botanischen und zoologischen Gärten. Voraussetzung sind strenge Hygienekonzepte und vor dem Einlass die Vorlage eines negativen Corona-Testnachweises (ausgenommen für Kinder 0 bis einschließlich 5 Jahre). Auf die vorgeschriebene Testung kann bei vollständig geimpften Personen verzichtet werden.

 

  • Freizeiteinrichtungen aller Art und auch Minigolfanlagen sind in Hochinzidenzkommunen zu schließen.

 

  • Schule: Bei einem Überschreiten der 100er-Grenze an drei Tagen dürfen nur noch Grundschulen, Schulen für Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in der geistigen Entwicklung und Abschlussklassen im Wechselunterricht bleiben. Alle anderen müssen in den Distanzunterricht gehen.


Ab Überschreitung des Schwellenwertes von 165 müssen zusätzlich auch die Klassen 1 bis 3 der Grundschulen in den Distanzunterricht gehen.

  • Jagd: Die Einzeljagd auf Schalenwild zur gesetzlichen Abschussplanerfüllung als auch zur Reduzierung der Schwarzwildbestände im Rahmen der Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bleibt unter Erfüllung der Hygieneauflagen erlaubt. Die Anreise in das Revier und die Abreise aus dem Revier gelten nach Niedersächsischer Corona-Verordnung im Rahmen der Einzeljagd zur gesetzlichen Abschussplanerfüllung, zur Vermeidung von Wildschäden sowie zur Reduzierung der Schwarzwildbestände im Rahmen der ASP-Prävention als berufliche Tätigkeit.

 

 

 


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Alle Angaben ohne Gewähr. Quellen, sofern nicht anders angegeben: Landkreis ROW


Corona-Test:

 

 

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