Zwischen Wümme und Oste

Zwei neue Naturschutzgebiete

 

Seit Mitte des Jahres bestehen zwei neue Naturschutzgebiete. Hintergrund sind die „Natura 2000-Gebiete“, die ursprünglich 1992 von der Europäischen Union beschlossen wurden. Dabei werden in den betroffenen Arealen die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) und die Vogelschutzrichtlinie umgesetzt – was sich so formal anhört, ist der Schutz von Tier und Landschaft unter einheitlichen Standards, die in ganz Europa gelten. Konkret sind dort nun alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes führen könnten. Hunde müssen an die Leine, die Ruhe der Natur darf nicht gestört werden. Auch die Beseitigung oder Beeinträchtigung von Hecken, Feldgehölzen, Einzelbäumen, Baumreihen, Alleen, Gehölzsäumen, Galeriewäldern an Gewässern oder naturnahen Gebüschen ist verboten. Die betroffenen Gewässer dürfen nicht mit Wasserfahrzeugen befahren werden. Zelten und Grillen ist ebenso tabu wie mit dem Wohnwagen irgendwo zu parken.
Die Liste der Verbote ist lang – dennoch gibt es Ausnahmen. So konnte etwa in Lauenbrück durchgesetzt werden, dass der beliebte Schulwald auch in Zukunft betreten werden darf. Heino Peters, erster Vorsitzender des Verkehrsvereins der Samtgemeinde Fintel, betont rückblickend: „Da ist sehr viel Engagement geflossen.“ Dabei sei der Erhalt der unmittelbaren Naturerlebnisse an der Wümme ein ureigenes Thema des Verkehrsvereins.


Insgesamt haben beide Gebiete zusammen eine Größe von fast 5 600 Hektar. Dabei reicht das Naturschutzgebiet „Wümmeniederung mit Rodau, Wiedau und Trochelbach“ von der östlichen Landkreisgrenze bei Stemmen über Lauenbrück, Scheeßel, Rotenburg (Wümme) und Hellwege bis an die westliche Landkreisgrenze und umfasst die Wümme mit ihrer Niederung sowie die Rodau, die Wiedau und den Trochelbach von Rotenburg (Wümme) über Hemsbünde und Bothel bis nach Bellen samt den Niederungsbereichen. Das Naturschutzgebiet „Ostetal mit Nebenbächen“ reicht von Sittensen über Weertzen, Heeslingen, Godenstedt, Sandbostel und Sprekkens bis zur Stadt Bremervörde und umfasst die Oste mit ihrer Niederung. Außerdem sind Teile der Nebengewässer Kuhbach, Obeck, Röhrsbach, der Knüllbach bis Steddorf, die Twiste bis zur Verbindungsstraße Sassenholz–Anderlingen und die Bade bis Badenstedt samt Niederungsbereichen und be stimmten anliegenden Moor- und Waldflächen von der Naturschutzgebietsverordnung umfasst. (jta)